Der Pfarrgemeinderat setzt sich derzeit aus dem Pfarrer, je 2 Vertretern der Gemeinden St. Gertrud, Hl. Kreuz und St. Ignatius, den jeweils 2 Vertretern von 7 muttersprachlichen Gemeinden
sowie den beiden Vertretern des Pastoralteams zusammen und stimmt sich mit dem Pastoralteam über die Ausgestaltung der inhaltlichen Arbeit innerhalb der Pfarrei ab.
Dazu hat er zu Beginn seiner Arbeit eine Geschäftsordnung (s.u.) als Basis und Leitplanke für seine Arbeit verfasst und verabschiedet.
Im Abstand von etwa 6 bis 8 Wochen (während der Sommerferien nicht) werden ordentliche Sitzungen des Pfarrgemeinderates abgehalten, die grundsätzlich öffentlich zugänglich sind. Lediglich bei der Beratung von personellen Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Zu jeder Sitzung wird ein (Ergebnis-) Protokoll angefertigt, das nach seiner Fertigstellung auf der Homepage der Pfarrei öffentlich zugänglich gemacht wird (s.u.).
Für den Informationsaustausch zwischen dem Pfarrgemeinderat und dem Kirchenvorstand entsendet jedes dieser Gremien jeweils einen Vertreter in das jeweils andere Gremium.
Anders, als in den Wahlperioden zuvor, existiert seit Ende 2021 nur noch der Pfarrgemeinderat als Gremium für die inhaltliche Gestaltung der Aktivitäten in der Pfarrei. Da es in der
neuen Struktur keine Gemeinderäte mehr gibt, muss auch die Detailarbeit in den Gemeinden über den Pfarrgemeinderat koordiniert werden.
Allerdings hat der Pfarrgemeinderat nun die Möglichkeit, seine pastoralen Handlungsfelder zu identifizieren und die inhaltliche Arbeit dazu, an so genannte "Teams in pastoralen Handlungsfeldern"
zu übergeben.
In diesen Teams können sich neben den gewählten Vertretern des Pfarrgemeinderates auch fachlich Interessierte aus der gesamten Pfarrei engagieren und inhaltlich einbringen.
Neben den vom Pfarrgemeinderat identifizierten pastoralen Handlungsfeldern können aufgrund von Vorschlägen aus der Pfarrei aber auch noch weitere Teams in pastoralen Handlungsfeldern ergänzend
eingesetzt werden, die sich, wie die anderen Teams auch, eine Geschäftsordnung geben und regelmäßig im Pfarrgemeinderat über ihre Arbeit berichten müssen.
Um ein solches neues Team in einem pastoralen Handlungsfeld zu gründen, muss man zunächst ein Konzept zur inhaltlichen Gestaltung
- zum Zweck des neuen Teams - entwerfen und damit an den Pfarrgemeinderat herantreten, der dann möglichst bereits in seiner nächsten Sitzung über die Einsetzung dieses neuen Teams berät und es im
Falle eines positiven Beschlusses als neues Team einsetzt.
Gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand vom 24.05.2023
Sitzung vom 15.02.2023
Sitzung vom 17.05.2022
Sitzung vom 22.03.2022
Am 07.11.2021 sind bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat insgesamt 18 Mitglieder gewählt worden.
Diese Anzahl setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der vier Territorialengemeinden und acht muttersprachlichen Gemeinden. (Drei Gemeinden haben keine Kandidaten benannt)
Dam künftigen Pfarrgemeinderat gehören an:
der Pfarrer (oder die Person, der der Bischof in vergleichbarer Weise die Sorge für die Pfarrei anvertraut hat)
die 18 gewählten Mitglieder,
zwei aus dem Pastoralteam entsandte Mitglieder (hauptamtlich in der Pfarrei seelsorglich Tätigen)
ein Mitglied, das vom Kirchenvorstand entsendet wurde
hinzu können bis zu fünf weitere Mitglieder hinzuberufen werden.
Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates fand am 15.12.2021 statt.
Ihre Anliegen und Anregungen können Sie senden an: PGR@st-gertrud-essen.de